Künstliche Mineralfasern (KMF) werden aus Glas, Stein, Schlacke, Aluminiumsilikat (Keramik) und anderen anorganischen Stoffen hergestellt. Sie werden seit den 1970er Jahren hauptsächlich als Wärmedämmmaterialien, im Brandschutz und zur Schallisolation verbaut. In Innenräumen ist KMF in Form von Platten, Matten, Filzen, losen Schüttungen oder Schichtungen an Dächern, Decken, Wänden Rohr- und Lüftungsleitungen eingesetzt.
Bei KMF, soweit sie vor dem 31.05.2000 verkauft wurden, ist grundsätzlich von einer kanzerogenen (krebserzeugenden) Wirkung bei Faserfreisetzungen und Aufnahme über die Lunge auszugehen. Sie sind daher ebenso wie beispielsweise das krebserzeugende Asbest als gefährliche Abfälle eingestuft. Deshalb ist beim Arbeiten mit diesen Stoffen ebenfalls höchste Vorsicht geboten. Verwenden Sie auf jeden Fall Handschuhe und eine Feinstaubfilter-Gesichtsmaske, wenn Sie mit diesen Materialien hantieren, und verpacken Sie die angefeuchteten Abfälle unbedingt staubdicht.
Nach dem 01.06.2000 hergestellt KMF haben dagegen eine andere, kürzere Faserstruktur, sind biolöslich und weisen dadurch kein vergleichbares Gesundheitsrisiko auf. Diese ungefährlichen Neuprodukte sind mit einem RAL-Gütezeichen versehen.
Derzeit ist davon auszugehen, dass rund 90 % der anfallenden KMF-Abfälle bei Rückbau- oder Abbruchmaßnahmen immer noch krebserzeugend sind. Deshalb gilt: KMF ohne RAL-Gütezeichen wird ohne gegenteiligen Nachweis als gefährlicher Abfall unter dem Abfallschlüssel 17 06 03* eingestuft.
Der Transport dieser Produkte ist überwachungspflichtig und findet mittels elektronischem Nachweisverfahren mit Abfallerzeugernummer und Begleitpapieren statt.
Die Produkte müssen luftdicht in transparenten 1,0 cbm Säcken verpackt & transportiert werden.
Die Säcke können Sie bei uns erwerben und wir können diese bei der Aufstellung mit anliefern.
Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema und beantragen auf Wunsch für Sie die benötigte Abfallerzeugernummer.
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