Bahnschwellen,Telegrafenmasten sowie behandeltes Holz (Jägerzäune,Zaunpfosten,Gartenhütten) aus dem Aussenbereich dürfen nicht eingefüllt werden.Bitte
sprechen Sie dieses im Vorfeld mit uns ab.Siehe auch HOLZ A4
Altholz wird in verschiedenen Kategorien von Holz A1-Holz A2-Holz A3 & Holz A4 eingestuft.Holz A4 ist Überwachungspflichtiger Abfall und darf nicht mit den anderen
Holzarten vermischt werden. SIEHE AUCH HOLZ A4.Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.