Seit dem 01.08.2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung, gerne beraten wir
Sie ausführlich zu diesem Thema und bieten Ihnen individuelle Entsorgungs-
möglichkeiten an.Ob Getrennthaltung vor Ort an der Baustelle oder am
Betriebsgelände.
Bitte beachten Sie, dass Dämmstyropor,welches mit dem
Flammschutzhemmer HBCD bearbeitet worden ist, seit dem 01.08.2017 vor
Abtransport angemeldet werden muss und überwachungspflichtig ist!!!
Bestehend aus einem Gemisch aus allen Abfällen, die beim Bau sowie Abbruch
anfallen. Gemische wie
- Kunststoffe
- Folien
- Pappe
- Metalle
- Kabel
- Gipskartonplatten/ Rigips/Fermacell
- Holz
- Glas
- Heraklith
- Verpackungen
- Verpackungsstyropor
- Möbelteile
- Teppich
- Laminat und Parkett
- Rohre ( keine Lüftungsrohre aus Faserzement )
- Ytong
- Tapeten
Was Sie nicht einfüllen dürfen:
- Asbesthaltige Baustoffe
(Eternitplatten / Schieferplatten aus Eternit,Fensterbänke aus Eternit )
- Dämmstoffe wie Glaswolle ,Mineralwolle,Steinwolle
- Teerhaltige Baustoffe
- Flüssige Lacke + Farben
- Steine aus Elektroheizungen (Nachtspeicheröfen )
- Mutterboden sowie größere Mengen Bauschutt
- Bahnschwellen
- Bitumen oder gemische aus Bitumen
- Feuerlöscher oder ähnliche Druckbehälter / Gasflaschen usw.
- Elektrogeräte wie z.B. Kühlschränke,Waschmaschinen,Fernseher u.ä. Geräte
- Autoreifen
- Styropor (ausgenommen Verpackungsstyropor )
- Batterien