Was Sie nicht einfüllen dürfen:

 

Grundsätzlich darf  nur die vorher mit uns vereinbarte Abfallart
in den Container eingefüllt werden. Bei Abweichungen von der Abfallart erfolgt
eine Nachberechnung bzw. korrigierte Einstufung der Abfallart.

 

Jedoch grundsätzlich nicht eingefüllt werden
dürfen
Öle, Fette, Lacke, Farben, Batterien oder andere
belastete Stoffe, wie zum Beispiel Asbest oder Kühlgeräte sowie
Steine aus Elektroheizungen ( Nachtspeicheröfen ) oder Kaminsteine.



 

Diese Materialen sind nur nach Rücksprache und mit schriftlicher
Genehmigung einfüllbar.

 

Wichtige Informationen zum Stellplatz der Container

 

Falls der Container auf öffentlichem Grund bzw. öffentlicher Straße aufgestellt werden soll, müssen Sie in der Regel eine gesonderte Stellgenehmigung einholen. Diese ist bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung erhältlich. Sie müssen diese selbstständig beantragen und tragen die anfallenden Gebühren hierzu. Die Aufstellung muss an einem sicheren Ort geschehen, die Verkehrsvorschriften (Absperrung / Beleuchtung) sind einzuhalten.

 

Container dürfen nur auf befestigtem Gelände abgestellt werden,die Zufahrt muss ausreichend besfestigt sein.Für Schäden die durch das Befahren sowie das Auf-und Abstellen des Containers entstehen,übernehmen wir keine Haftung.

Hier finden Sie uns:

Schweers Containerservice

GmbH & Co.KG

Birtener Ring 26

D-46509 Xanten

Tel.: 02801 / 9 84 40 64

 

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